Entsorgungs- und Umweltbestimmungen


Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien bzw. Akkus gemäß Batteriegesetz (BattG)

Altbatterien dürfen nicht in den normalen Hausmüll. Die Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle bei Handel oder Kommune zu bringen. Die Batterien können dort kostenlos abgegeben werden. Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können. Batterien enthalten wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden aus diesem Grund wieder verwertet. 

Das Mülltonnen-Symbol auf Altbatterien und Akkus bedeutet, dass diese nicht in den Hausmüll dürfen.

Hinweise zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten gemäß Elektrogesetz

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern auf die Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder in spezielle Sammel- und Rücknahmesysteme. Die Altgeräte werden dort fachgerecht gesammelt oder der Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt. 

Altgeräte mit Altbatterien und/oder Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesen zu trennen. 

Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

Die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten muss vom Endnutzer eigenverantwortlich vorgenommen werden.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das Altgerät getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.